Gutachten helfen dabei, unberechtigte Ansprüche zurückzuweisen und berechtigte Ansprüche durchzusetzen - gegenüber Versicherungen, gegenüber Privatpersonen und auch vor Gericht.

Allgemein gesprochen: Ein Gutachten klärt und beurteilt einen Sachverhalt. Im Falle von PKConcept bezieht sich dieser Sachverhalt immer auf ein Gerät, das mit Strom betrieben wird und das auf irgendeine Weise beschädigt wurde. Das Gutachten gibt z.B. Auskunft darüber, wie ein Schaden entstanden und wie hoch er ist. Mit solchen Gutachten erhalten Versicherungen eine wichtige Entscheidungshilfe, wenn es darum geht, einen Schaden als Versicherungsfall im Sinne der abgeschlossenen Police zu behandeln oder einen Anspruch abzulehnen. Außerdem kann durch ein Gutachten auch die tatsächliche Schadenhöhe festgestellt werden.

Hier erhalten Sie einen kleinen Überblick über die drei häufigsten Arten von Versicherungsschadenfällen, in deren Verlauf wir als Gutachter von PKConcept zu tun bekommen...

Der Haftpflichtschaden

Bei einem Haftpflichtschaden gibt es drei Beteiligte:

  • der, der den Schaden verursacht hat (der Schadenverursacher, der seine Versicherung um Schadensregulierung bittet und deshalb in der Versicherungssprache „Versicherungsnehmer “ genannt wird)
  • der, dessen Gerät beschädigt wurde (der Geschädigte)
  • die Haftpflicht-Versicherung des Schadenverursachers

Ein Gutachten von PKConcept kann hier für die Beteiligten hilfreich sein. Für den Schadenverursacher z.B., wenn er den Eindruck hat, dass der Schaden weniger hoch ist, als vom Geschädigten angegeben oder dass durch sein Verhalten der behauptete Schaden nicht entstanden sein kann. Für den Geschädigten z.B., wenn er den Eindruck hat, dass sein Gerät im Wert stärker gemindert wurde, als der Schadenverursacher angibt. Für die Haftpflicht-Versicherung, um ein unabhängiges Expertenurteil über Schadenursache und Schadenhöhe zu erhalten.

Der Hausrat-Schaden

Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung: Sie versichert Ihr Eigentum in der Regel gegen Gefahren wie Feuer, Blitz, Explosion, Implosion, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel. Viele Versicherer bieten auch noch weitere Vertragselemente an.
Doch was ist „Hausrat“? Es handelt sich dabei um Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel, Bilder) sowie um Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände (z.B. TV, DVD-Player, Stereoanlage bzw. Kleidung, Lebensmittel, Kosmetikartikel etc.), die in einem Haushalt vorhanden sind.

Bei einem Hausrat-Schaden gibt es zwei Beteiligte:

  • den, dessen Hausrat beschädigt wurde (der Versicherungsnehmer)
  • die Hausratversicherung

Häufig wird von der Versicherung ein Gutachten angefordert, um die tatsächliche Schadenursache zu klären, denn je nach Versicherungsvertrag/Police sind bestimmte Schadenursachen versichert und andere nicht. Mit einem Gutachten wird zweifelsfrei festgestellt, ob die Versicherung im Hinblick auf den gültigen Versicherungsumfang zur Schadenregulierung verpflichtet ist oder nicht. Bei Hausrat-Schäden ist immer der Neuwert versichert, das heißt, die Versicherung ersetzt den Betrag, der aufgewendet werden muss, um die Sache in gleicher Art und Güte neu zu erwerben.

Der Überspannungs-Schaden

Wenn bei Gewitter der Blitz in ein Haus einschlägt und Hausrat beschädigt wird, ersetzt in der Regel die Hausratversicherung den Schaden. Doch was ist, wenn der Blitz einen Kilometer weiter einschlägt, eine sogenannte „Überspannung“ unser häusliches Stromnetz heimsucht und PCs, Fernsehgerät, Kühltruhe, Telefonanlage etc. schädigt oder gar zerstört? In diesem Fall kommt es ganz darauf an, ob der Überspannungsschaden in der Versicherungspolice der Hausratversicherung mit aufgenommen ist oder nicht. Bei älteren Verträgen ist er es oft nicht, bei neueren meist schon. Ein unabhängiges Gutachten von PKConcept gibt genau Auskunft über die Schadenursache (war es tatsächlich eine Überspannung oder lag ein anderer Grund vor) und stellt auch mögliche Vorschäden fest, die bereits vor der Überspannungseinwirkung am jeweiligen Gerät vorhanden waren.