Für die Versicherung ist unser Gutachten meist die Entscheidungsgrundlage. Für Menschen ohne direkten Bezug zu versicherungstechnischen Fragestellungen kann es jedoch schwierig sein, Entscheidungen nachzuvollziehen und manchmal wird der Eindruck gewonnen, bestimmte Entscheidungen müssten einfach falsch sein. Dabei ist es häufig einfach die Gesetzeslage, die ein bestimmtes Vorgehen erzwingt. Um Ihnen dabei zu helfen, Zusammenhänge und häufig benutzte Fachbegriffe zu verstehen, haben wir für Sie hier einige grundlegende und allgemeine Informationen zu den Angaben in einem Gutachten zusammengestellt. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Bereich „FAQs - Häufig gestellte Fragen“ auf dieser Webseite.

Ziele eines Gutachtens: Inhalte der Beauftragung

PKConcept wird meist von einer Versicherungsgesellschaft beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Dabei wird genau definiert, was zu prüfen ist und welche Werte ermittelt werden sollen. An diese Aufgabenstellung halten wir uns genau. Unter dem Punkt „Inhalt der Beauftragung“ finden sich hierzu die genauen Angaben im Gutachten.

Typische Inhalte einer Beauftragung sind zum Beispiel:

  • Wertermittlungen zum beschädigten Gerät (Zeitwert, Neuwert, Restwert)
  • Prüfung des angegebenen Schadenhergangs auf Plausibilität
  • Prüfung der Reparatur-Rentabilität
  • Ermittlung der (tatsächlichen) Fehlerursache

Werte und was sie bedeuten: Zeitwert, Neuwert, Restwert

Die folgenden Ausführungen sollen Ihnen helfen, die grundsätzlichen Bedeutungen der einzelnen Wertbegriffe zu verstehen. Bitte beachten Sie: Es handelt sich dabei nicht um versicherungsrechtlich exakte und umfassende Definitionen.

Zeitwert

Wert/Preis, den ein gleiches oder technisch vergleichbares Gerät auf dem Gebrauchtmarkt zum Schadenszeitpunkt erzielen/kosten würde. Die Haftpflichtversicherungen ersetzen in der Regel den Zeitwert, der auch „Verkehrswert“ oder „Wiederbeschaffungswert gebraucht“ genannt wird.

Dabei stellen wir auch fest, ob und wenn ja welche Schäden bereits vor dem Schadenfall an dem Gerät vorhanden waren. Die Schadenssumme kann sich dadurch verringern, denn wenn ein Gerät vor Eintritt des gemeldeten Schadens bereits Fehler hatte, war sein Wert zum Zeitpunkt des Ereignisses (und damit der Schaden selbst) geringer, als wenn sich das Gerät in einwandfreiem Zustand befunden hätte. Im Gutachten wird also auch festgestellt, ob die Fehler des Geräts alleine auf den Schadenfall zurückzuführen sind oder nicht.

Neuwert

Neuwert ist der Wert/Preis, zu dem ein gleiches oder technisch vergleichbares Gerät zum Schadenszeitpunkt neu angeschafft werden könnte. Sachversicherungen wie z.B. Hausratversicherungen beziehen sich in der Regel auf den Neuwert oder „Wiederbeschaffungswert neu“. Hierbei gibt es manchmal einen Streitpunkt, der für Unmut beim Versicherungsnehmer sorgen kann: die sogenannte „technische Wertverbesserung“.

Restwert

Ist ein Gerät nicht mehr reparaturfähig, wird der Preis ermittelt, zu dem es im jetztigen, beschädigten Zustand auf dem Gebrauchtmarkt noch ganz oder in Teilen verkäuflich wäre. Dies ist der Restwert.

Schadenhergang: Plausibilitätsprüfung, Fehlerursache

Bei Schadensmeldungen an die Versicherung muss immer angegeben werden, wie es zu dem Schaden kam. Wenn wir ein Gutachten zum Schadenhergang erstellen müssen, überprüfen wir genau, ob der beschriebene Hergang mit dem Schadenbild übereinstimmt und plausibel ist, oder nicht. Dies ist gemeint, wenn in einem Gutachten von „Plausibilität“ die Rede ist.

Reparatur: Reparaturrentabilität, Reparaturkosten

Ob eine Reparatur rentabel ist, hängt vom Zeitwert des Geräts und den voraussichtlichen Reparaturkosten ab. Wenn die Reparaturkosten niedriger sind als der Zeitwert, lohnt sich eine Wiederherstellung.