FAQ - Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen
Meist dauert eine Begutachtung 5 Werktage ab Eingang des Gerätes. Bei schwierigen Aufgabenstellungen kann es sein, dass wir mehr Zeit brauchen.
Bei größeren oder fest installierten Geräten kommt der örtlich nächstliegende Partner aus unserem deutschlandweiten Netz von Technikern und dokumentiert den Schaden genau und nach unseren Richtlinien.
Diese Frage kann Ihnen nur die Versicherung beantworten, denn sie trifft diese Entscheidung.
Solange die Festplatte nicht beschädigt ist, wird sie nicht zur Prüfung benötigt und Sie können Sie ausbauen. Fehlende Festplatten können natürlich auch nicht von uns überprüft werden.
Ihre Daten sind sicher. Als Gutachter müssen wir das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachten und dürfen Ihre Daten weder einsehen, noch löschen oder an Dritte weitergeben.
Informationen zu Gutachten darf generell nur die Versicherung geben, nicht der Gutachter. Grund dafür sind vertrags- und datenschutzrechtliche Bestimmungen, die den Gutachter verpflichten, sein Gutachten ausschließlich an den Auftraggeber auszuhändigen. Dieser Auftraggeber ist in der Regel die Versicherung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir generell keine Telefongespräche an unsere Gutachter durchstellen. Bitte teilen Sie uns Ihre Fragen immer schriftlich mit per E-Mail, Post oder Fax.
Wir geben Ihnen gerne die Kontaktdaten der in Ihrem Fall betroffenen Versicherung.
Fragen zum Gerätewert
Restwert bezeichnet den Wert Ihres Gerätes im jetzigen (beschädigten) Zustand.
Sie können den Restwert erzielen, indem Sie das beschädigte Gerät unter genauer Angabe der Schäden auf Gebrauchtmärkten oder Auktionen (z.B. bei ebay) anbieten.
Bei Haftpflichtschäden ist nur der Zeitwert versichert, deshalb besteht nur Anspruch auf ein gebrauchtes Gerät gleicher Art und Güte. Dies ist gesetzlich so geregelt (§249 BGB, sowie §9 Bewertungsgesetz BewG). Details sollten Sie mit Ihrer Versicherung besprechen. Der Zeitwert ist der Wert, den das Gerät kurz vor Eintritt des Schadens am Gebrauchtmarkt hätte erzielen können.
Bei Haftpflichtschäden können Sie ein Ersatzgerät in verschiedenen Gebrauchtwarenmärkten oder z.B. bei ebay erwerben.
Fragen zum Geräteverbleib
Wir sehen gerne nach, ob und wann Ihr Gerät bei uns eingegangen ist. Bitte rufen Sie uns an.
Wir sehen gerne nach, ob und wann Ihr Gerät an Sie abgegangen ist. Bitte rufen Sie uns an.
eValuero versendet Geräte per GLS und DHL.
Nein, nicht unbedingt. eValuero hat ein deutschlandweites Netz von Technikern. Wir entscheiden, ob der Schaden bei uns im Labor geprüft wird oder direkt vor Ort. Wenn eine Vor-Ort-Prüfung entschieden wurde, vereinbaren wir mit Ihnen einen Besichtigungstermin. Der Ihrem Ort am nächsten gelegene Techniker wird Sie zum vereinbarten Termin aufsuchen und den Schaden genau und nach unseren Richtlinien überprüfen und dokumentieren.
Nein. Das Gutachten wird bei eValuero erstellt. Der Techniker vor Ort dokumentiert nur den entstandenen Schaden, er bewertet nicht und kann Ihnen daher auch keine diesbezüglichen Fragen beantworten. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Fragen zur Reparatur
Wenn der Schaden versichert ist, übernimmt die Versicherung meist die Kosten für eine Reparatur.
Gerne organisieren wir die Reparatur für Sie. D.h., wir suchen den entsprechenden Hersteller oder die zertifizierte Reparaturwerkstatt heraus und leiten das Gerät für Sie dorthin weiter.
Als neutraler Gutachter vermeiden wir wirtschaftliche Interessenkonflikte und führen daher selbst keine Reparaturen durch. Doch leiten wir die reparierbaren Geräte, bei denen sich eine Reparatur lohnt, an den Hersteller oder an zertifizierte Reparaturwerkstätten weiter.
Wir geben Geräte grundsätzlich nur an zertifizierte Fachbetriebe zur Reparatur.
Das ist unterschiedlich und hängt von der Firma ab, die die Reparatur durchführt. Im Regelfall handelt es sich um einen Zeitraum von 1 - 4 Wochen. Je nachdem, wie stark die Reparaturstätte ausgelastet ist und wie lange die Ersatzteilbeschaffung dauert.
Wir nennen Ihnen gerne Adressen, die für Ihr Gerät einen Reparaturdienst anbieten.
Durch den Eintritt eines Schadenfalls erlischt im Regelfall die Garantie. Auf reparierte oder ausgetauschte Teile gibt es aber immer eine Gewährleistung, die dann für das Reparatur- bzw. Austauschteil gilt.